ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEBÜRO

Gültig ab 01. Januar 2023

S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG
Grenzstr. 21, 06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 211 5065 40
Telefax: +49 211 5065 4398
E-Mail: agb@s-reisewelt.de

Geschäftsführer: André Pallinger (Sprecher), Christina Martin, Hans Josef Schmitz
Rechtsregister: Stendal HRA 31780

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (im weiteren S-MM genannt) zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie gelten nur für die Vermittlungsleistung der S-MM und haben keinen Einfluss auf die Reisebedingungen der vermittelten Leistungen.

1. Vertragsverhältnis zum Kunden

2. Vertragsschluss

3. Bestätigung und Reiseunterlagen

4. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers,

5. Informations-Pflichten des Reisevermittlers

6. Serviceentgelt

7. Stornierung und Umbuchung

8. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden

9. Streitbeilegungsverfahren

10. Bewertung von Reiseleistungen

11. Haftung des Reisevermittlers

12. Datenschutz

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

 

1. Vertragsverhältnis zum Kunden

S-MM tritt ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen auf. Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter, zu Stande.

1.1. Für den von S-MM vermittelten (Reise-) vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter sind allein die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters anwendbar. Diese werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Kunden ausdrücklich bestätigt werden. Bei der Vermittlung touristischer Einzelleistungen, wie z.B. Flugleistungen, Mietwagen, Hotelübernachtungen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger wie Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer. Im Luftverkehr gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft, die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Montrealer Übereinkommens und der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Der Vermittlungsauftrag erfolgt i. d. R. durch Absenden des Buchungsformulars auf der Webseite von S-MM. Er kann jedoch auch schriftlich, per Telefax, telefonisch oder in Textform erteilt werden. Mit der Buchung durch S-MM kommt zwischen dem Kunden und S-MM ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen und/oder mit der Reise in Verbindung stehender Dienstleistungen Dritter als Geschäftsbesorgungs-vertrag bei einem bestimmten Reiseveranstalter / Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln, zu Stande.

Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit dem Reisevermittler ausdrücklich kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet.

Die Durchführung der Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von S-MM.

2.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von S-MM ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung und § 651 k BGB.

 

3. Bestätigung und Reiseunterlagen

3.1 Die vom Reiseanbieter ausgestellten Reiseunterlagen werden an die in der Buchungsanfrage angegebene Adresse versendet. Je nach Anbieter und Buchungszeitpunkt können die Unterlagen in Papier- oder in Textform (E- Ticket/ E-mail) ausgestellt werden. Nach Erhalt der Buchungsunterlagen ist der Kunde verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, S-MM über für den Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von S-MM bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von S-MM entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.

3.3 Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch den Reisevermittler oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet.

3.4 Bei Linienflügen werden nur noch ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) ausgestellt. Die Buchung von Linienflügen ist nur mit Kreditkarte möglich. Verloren gegangene Tickets werden gemäß den jeweiligen Richtlinien der Fluggesellschaft ersetzt. Für Ersatz-Tickets werden die jeweils geltenden Entgelte der Fluggesellschaften erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit ein geringerer Aufwand entstanden ist.

S-MM weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der vereinbarte Reisepreis erkennbar und signifikant von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.

 

4. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers
4.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung und Information sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.

4.2 Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des jeweiligen Anbieters. S-MM gibt keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen, die S-MM durch Dritte zur Verfügung gestellt werden.

4.3. S-MM erfüllt im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und wird dem Reisenden das jeweils richtige Formblatt aushändigen bzw. ihn entsprechend der Buchungssituation informieren.

4.4. Soweit S-MM Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird er den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen bzw. ihn entsprechend der Buchungssituation informieren.

Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird S-MM für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen, soweit S-MM Kundengelder entgegennimmt

 

5. Informations-Pflichten des Reisevermittlers

5.1 S-MM unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist oder eine gesetzliche Informationspflicht besteht. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen.

5.2 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann S-MM ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

5.3 Besteht keine deutsche Staatsangehörigkeit, ist der Reisende verpflichtet, diese dem Reisevermittler mitzuteilen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche, diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

5.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeilicher Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.

5.5 S-MM ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine weiter gehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.

5.6 Soweit der Kunde telefonisch über das Service-Center des Reisevermittlers eine Reise bucht und zusätzlich die Vermittlung von Reiseversicherungen durch den Reisevermittler wünscht, übermittelt dieser dem Reisenden die Versicherungsunterlagen. Die Versicherungsunterlagen bestehen aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

5.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist S-MM ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet und führt keine Beschaffung der Dokumente durch. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann S-MM ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und – in Eilfällen – der Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen, verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist.

5.8 S-MM haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

 

6. Serviceentgelt

6.1 S-MM erhebt bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für die Vermittlungsleistungen. Das Serviceentgelt für Kunden die aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit ihrem Institut (z. B. Konto- oder Kreditkartenvertrag) die Reisevermittlung der S-MM in Anspruch nehmen, beträgt derzeit 25 € pro Ticket. Das Serviceentgelt für andere Kunden wird individuell vereinbart. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden bei Flugbuchungen separat wie folgt ausgewiesen.

Ticketausstellung

je Flugschein

25,00 Euro

Umbuchungen

je Flugschein

50,00 Euro

     

Stornierung

je Flugschein

25,00 Euro

Erstattung Ticket

je Flugschein

50,00 Euro

 

Erstellung von Erstattungsanträgen z.B. nach Flugstreichung

je Flugschein

25,00 Euro

 

6.3 Dem Anspruch von S-MM auf das Serviceentgelt kann der Kunde Ansprüche insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des S-MMs ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder S-MM aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

7. Stornierung und Umbuchung

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Stornierung), wobei jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers Stornogebühren anfallen können.

7.2 Die Möglichkeiten und Abwicklung einer vom Kunden gewünschten Umbuchung richten sich ebenfalls nach den Reise- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers, in denen Gebührenregelungen für Umbuchungen enthalten sein können. Soweit die Möglichkeit einer Umbuchung nicht ausdrücklich im gewählten Tarif oder der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots benannt ist, ist die Umbuchung ausgeschlossen. Soweit vereinbart, können für einzelne Leistungen inkl. Auskunftsleistungen zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen.

7.3. Stornierungen und Umbuchungen müssen gegenüber dem Reiseveranstalter / Leistungsträger erfolgen. Wenn der Kunde sich mit einem Stornierungswunsch an den S-MM wendet, damit dieser die Stornierung an den Reiseveranstalters / Leistungsträgers weiterleiten soll, dann muss die Stornierung schriftlich in Textform eingereicht werden (per Post, Email oder Fax). Es ist vom Kunden in jedem Fall der vollständige Name und die Buchungsnummer anzugeben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung beim Reiseveranstalter / Leistungsträger innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Reiseveranstalters / Leistungsträgers.

 

8. Pflichten von S-MM bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen

8.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Reiseveranstalter / Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von S-MM auf die unverzüglichen Weiterleitung der Reklamation.

8.2 S-MM hat weder die Pflicht, noch ist es gestattet, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter / Leistungsträger zu beraten, z. B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. S-MM verweist insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Reiseveranstalter / Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.

 

9. Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

S-MM nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil, weist aber für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.

 

10. Bewertung von Reiseleistungen
10.1 Sofern der Reisevermittler den Kunden der Webseite die Möglichkeit eröffnet, vermittelte Leistungen (insbesondere Reiseleistungen) zu bewerten oder sonstige Inhalte zu veröffentlichen, gelten die folgenden Bestimmungen:

Der Kunde verpflichtet sich keine Inhalte einzustellen, die:
• vorsätzlich oder fahrlässig unwahr sind; beleidigender, drohender, nötigender, diffamierender, anstößiger, gewaltverherrlichender und/oder pornographischer Art sind;
• rassistisch, volksverhetzend, verfassungsfeindlich oder/und sonst strafbarer/rechtswidriger Art sind;
• geltendes Recht verletzen, insbesondere Schutzrechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen-, Patent-, Marken- oder Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist;
• Links oder ähnliche Angaben/Verweise enthalten oder geeignet sind, die Funktionsweise fremder Datenverarbeitungsanlagen, insbesondere Computern zu beeinträchtigen.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich:
• zu bewertende Reiseleistungen so genau wie möglich zu bezeichnen, insbesondere bei Hotelketten die Region bzw. den Ort und evtl. Namenszusätze anzugeben.
• nur dann eine Bewertung abzugeben/ein Bild einzustellen, wenn er selbst die zu bewertende Leistung in Anspruch genommen, insbesondere im betreffenden Hotel seinen Urlaub verbracht hat.
• keine Bewertung abzugeben bzw. ein Bild einzustellen, wenn der Kunde Beschäftigter, Eigentümer oder Betreiber des zu bewertenden Hotels ist oder in ähnlicher Weise mit diesem in Verbindung steht, z. B. ein Familienangehöriger der genannten Gruppen ist. Gleiches gilt für Mitarbeiter der Reiseunternehmen und deren Familienangehörige.
• keine Bewertung abzugeben bzw. ein Bild einzustellen, wenn dem Kunden für diese Leistung von Beschäftigten, Eigentümern oder Betreibern der zu bewertenden Reiseleistung oder Mitarbeitern von Reiseunternehmen eine Vergütung angeboten wird.
• keine falschen und/oder unsachlichen Bewertungen und/oder Falschaussagen zu Reiseleistungen, hiermit in Zusammenhang stehenden Personen, Freizeitmöglichkeiten und sonstigen dortigen Gegebenheiten/ Ereignissen zu machen, die die Entscheidung anderer Urlauber beeinflussen könnten.
• positive als auch negative Bewertungen im Rahmen der Meinungsfreiheit hauptsächlich zu dem Zweck abzugeben, anderen Reisewilligen/Urlaubern eine Möglichkeit zu geben, sich ein aussagekräftigeres/ objektiveres/umfassenderes Bild bezüglich einer Reiseleistung und damit zusammenhängender Gegebenheiten machen zu können. Dasselbe gilt für das Hochladen von Hotel-/Urlaubsbildern.
• keine getarnte (z. B. als Bericht) und/oder offensichtliche Werbung für Waren, Dienstleistungen und/ oder Unternehmen zu machen.
• Kommentare und Bewertungen nach besten Wissen und Gewissen zu verfassen.
• keine anderen Personen namentlich zu bezeichnen.
• weder persönliche Daten anderer Kunde noch deren Informationen, gleich auf welche Art und Weise zu sammeln, zu verwenden oder zu veröffentlichen.

10.3 Verstößt ein Kunde gegen diese Bedingungen oder besteht insoweit ein begründeter Verdacht, ist der Reisevermittler berechtigt, Inhalte ohne Benachrichtigung des Kunden, insbesondere ohne Angabe von Gründen zu ergänzen, zu ändern oder zu entfernen.

10.4 Mit der Veröffentlichung von Inhalten (wie z. B. Hotelbewertungen, Reisetipps, Urlaubsbilder, Reisevideos) garantiert der Kunde, dass er Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere der Urheberrechte, an diesen Inhalten ist. Er überträgt dem Reisevermittler unentgeltlich und unwiderruflich ein zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte in jeder Form und in sämtlichen Medien (insbes. Print, Internet, Fernsehen, mobile Telekommunikationsplattformen). Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht, die Inhalte auf den verschiedenen Portalen des Reisevermittlers zu veröffentlichen. Insbesondere stimmt der Kunde einer Übertragung dieser Nutzungsrechte seitens des Reisevermittlers auf Dritte zu. Der ursprüngliche Verwendungszusammenhang – Hotelbewertung, Reisetipps, Urlaubsbilder, Reisevideo – bleibt dabei stets erhalten.

10.5 Falls der Kunde selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihm eingegebenen Inhalt ist, garantiert er, dass er alle erforderlichen Rechtsübertragungen, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen und dergleichen wirksam eingeholt hat. Für den Fall, dass der Kunde gegen eine oder mehrere dieser Garantien verstößt, stellt er den Reisevermittler von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und hält diese in vollem Umfang schadlos.

10.6 Der Reisevermittler ist außerdem berechtigt, im Umfeld zu den öffentlich zugänglich gemachten Inhalten sowie unter ihrer Verwendung, Werbung zu schalten und/oder andere Promotionsmaßnahmen durchzuführen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

10.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Bilder und/oder Texte zur besseren Übersicht in andere Rubriken verschoben und die Bilder komprimiert werden können. Ferner, dass auch seine übrigen Inhalte durch den Reisevermittler bis zu einem gewissen Maße, unter gehöriger Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, editiert oder gelöscht oder in andere Sprachen übersetzt werden können.

 

11. Haftung von S-MM

11.1 Soweit S-MM eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.

11.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet S-MM bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit S-MM gem. § 651 a BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

 

12. Datenschutz

12.1 Die Verwendung der dem S-MM zur Vertragserfüllung überlassenen Daten steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). S-MM setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um sämtliche Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Personen bestmöglich zu schützen. Gemäß der technischen Entwicklung werden diese Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich optimiert.

 

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und S-MM als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Im Falle von Klagen gegen die S-MM als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich der Ort des Firmensitzes. Für Klagen von S-MMs gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.